PRESSEMELDUNG
- 05.09.2023
Stellungnahme zur Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgericht zur Verwaltungsstreitsache Agnes48 UG
München, 28.08.2023 Die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Gericht hat ergeben, dass bei dem Gebäude an der Agnesstraße eine Denkmaleigenschaft gegeben ist. Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab und behalten uns weitere rechtliche Schritte vor.
Im nächsten Schritt werden wir das Urteil genau analysieren und prüfen, wie unter den gegebenenen Umständen eine Sanierung des Gebäudes stattfinden kann. Über weitere Details werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.
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